ABANTE BAURECHT
Baurecht für Sie
Wir beraten im Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht und Bauträgerrecht. Für Sie übernehmen wir die Verhandlung, klären Haftung und Mängelgewährleistung oder bringen festgefahrene Projekte wieder in Gang.
Für Bauherren, Bau- und Handwerksunternehmen, Architekten und Ingenieure, private und öffentliche Auftraggeber.
Verhandlungen übernehmen
Mit Planern, Bauleitung und Gegenanwalt
Nachtrag rechnen
Anspruch, Preis, Nachweisführung
Fristen setzen
Bei Behinderung, Mängel und Abnahmen
Prozess führen
Beweisverfahren, Bausenat, Schiedsgericht
WAS WIR MACHEN
Baurecht beginnt nicht mit der Klage.
Die meisten Konflikte am Bau lassen sich lösen, ohne den Gerichtssaal zu betreten: mit einer klaren Forderung, der richtigen Frist und einer Verhandlung, die jemand führt, der die Rechtslage kennt.
Wir arbeiten deshalb zweigleisig. Im laufenden Projekt klären wir, was angeordnet, angezeigt und dokumentiert werden muss, damit weitergebaut wird. Parallel sichern wir die Beweislage für den Fall, dass verhandelt oder prozessiert werden muss. Kommt es dazu, führen wir das Verfahren selbst: dieselbe Akte, dieselben Anwälte.
Bauherren
Ihr Haus ist nicht fertig, die Abschlagsrechnung liegt aber vor. Wir holen die vereinbarte Leistung oder Ihr Geld zurück und begleiten Abnahme, Mängel und Nachträge.
Bauunternehmen und Planer
Sie haben gebaut und warten auf Ihr Geld. Wir setzen Nachträge und Schlussrechnungen durch und wehren unberechtigte Einbehalte und Vertragsstrafen ab.
Handwerks- und Fachbetriebe
Sie wollen öffentliche Aufträge gewinnen und dafür bezahlt werden. Wir prüfen Ausschreibung und Angebot vor der Abgabe und holen offene Vergütung ein.
Öffentliche Auftraggeber
Ihr Bauvorhaben muss vergabe- und zuwendungsrechtlich halten. Wir gestalten Verfahren und Bauverträge von Anfang an tragfähig, entscheiden Nachträge mit Ihnen und vertreten Sie vor Vergabekammer und Gericht.
FALLBEISPIELE
Sechs Situationen. Erkennen Sie Ihre wieder?
Typische Konfliktlagen aus Bauherren- und Auftragnehmersicht. Mit dem Heber, der in dieser Lage tatsächlich wirkt. Jeder Fall führt auf eine eigene Seite.
01 | Stillstand → Handlungsfähigkeit
Die Baustelle steht, und jeder zeigt auf den anderen
Seit Wochen geht auf der Baustelle nichts voran, und jeder Beteiligte sieht die Ursache bei einem anderen. Die wichtigere Frage ist nicht, wer später zahlt — sondern wie das Projekt jetzt weiterläuft, ohne dass Sie Ihre Rechtsposition verlieren.
02 | Mangel → Verantwortlichkeit
Ein Mangel, drei Schuldzuweisungen
Der Unternehmer verweist auf die Planung, der Planer auf die Ausführung, und Sie stehen dazwischen, während Fristen laufen. Vor der ersten Reparatur muss geklärt sein, wer verantwortlich ist — sonst verlieren Sie mit dem Mangel auch den Beweis.
03 | Zahlungsstreit → wirtschaftliche Handlungsfähigkeit
Fertig gebaut, nicht bezahlt, und niemand sagt Ihnen warum
Die Leistung ist erbracht, die Abnahme wird verweigert, und die Mängel bleiben pauschal. Wer die richtige Frist setzt, verschiebt die Beweislast und macht die Vergütung fällig.
04 | Zahlungsstreit → wirtschaftliche Handlungsfähigkeit
Angeordnet, ausgeführt, und jetzt im Pauschalpreis enthalten?
Der Architekt hat es auf der Baustelle angeordnet, Ihr Monteur hat es ausgeführt, und jetzt soll alles im Pauschalpreis enthalten gewesen sein. Aus Protokollen, Mails und Bautagebüchern lässt sich mehr belegen, als es zunächst aussieht.
05 | Eskalation → kontrolliertes weiteres Vorgehen
Der Vertrag trägt nicht mehr, und beide Seiten setzen Fristen
Beide Seiten haben Fristen gesetzt, und die Frage lautet nicht mehr, ob getrennt wird, sondern wie. Eine unwirksame Kündigung kostet regelmäßig mehr als der Streit, der ihr vorausging.
06 | Zahlungsausfall → gesicherte Position
Ihr Vertragspartner wird zahlungsunfähig, und Sie erfahren es zuletzt
Die Abschlagszahlung kommt nicht, die Bauleitung geht nicht ans Telefon, und auf der Baustelle liegt noch Ihr Material. Was jetzt gesichert wird, entscheidet über die Quote — nach der Verfahrenseröffnung ist das Fenster zu.
BEVOR ES SO WEIT KOMMT
Vertragsprüfung vor Unterschrift
Vertragsstrafe, Sicherheitseinbehalt, Zahlungsplan, Nachtragsregelung: Die Weichen für jeden späteren Streit werden vor Vertragsschluss gestellt. Eine Prüfung vorab kostet einen Bruchteil dessen, was sie später erspart.
Die dargestellten Fälle sind fiktive Beispiele typischer Konfliktlagen. Sie beschreiben keine konkreten Mandate; unsere realen Referenzen finden Sie unter Mandate.
Hinweis: keine Rechtsberatung.
Leistungen
Acht Felder, in denen wir täglich arbeiten
01
Bauvertragsrecht und VOB/B
Verträge, die halten: Risikoverteilung, AGB-Kontrolle, Nachunternehmerketten, Sicherheiten.
02
Nachträge und Mehrvergütung
Anspruchsgrundlage, Preisbildung, Nachweisführung — und die Abwehr unberechtigter Forderungen.
03
Bauzeit, Behinderung, Verzug
Bauzeitnachträge, Behinderungsanzeigen, Vertragsstrafen und Beschleunigungsmaßnahmen.
04
Mängel und Gewährleistung
Abnahme, Mängelrechte, Ersatzvornahme, Verjährung und Sicherheitseinbehalte.
05
Kündigung und Abrechnung
Beendigung aus wichtigem Grund, Leistungsstand, Schlussrechnung, Weiterbeauftragung, Insolvenz von Auftragnehmern.
06
Streitbeilegung und Prozess
Schlichtung, Adjudikation, Schiedsverfahren und Vertretung vor den Bausenaten.
07
Bauverträge
Vertragsgestaltung, Risikoverteilung, Rechtsdurchsetzung, Interessendurchsetzung, Nachtragsverhandlung.
08
Planungsverträge
Vertragsgestaltung, Risikoverteilung, Rechtsdurchsetzung, Interessendurchsetzung, Nachtragsverhandlung.
Mandate
Ausgewählte Verfahren, anonymisiert
Technische Gebäudeausrüstung
Geltendmachen von Werklohn
Geltendmachung von Werklohn nach freier Kündigung des Auftraggebers für ein auf technische Gebäudeausrüstung spezialisiertes deutschlandweit tätiges Unternehmen 1,2 Mio. €
1,2 Mio €
Streitwert
Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
Rechtliche Vertretung bei Gewährleistungs- und Regressansprüchen.
Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum für einen überregionalen Bauträger. Geltendmachung von Regressansprüchen gegen bauausführenden Auftragnehmer.
Bauträger
überregional
Baugrundrisiko | Abwehr von Nachträgen
Rechtliche Begleitung und Vertragserstellung
Erstellung eines rechtssicheren Generalunternehmervertrages, rechtliche Begleitung während der Vertragsdurchführung einer Wohnungsbaugesellschaft für ein Vorhaben zur Herstellung von ca. 100 Wohneinheiten. Abwehr von Nachträgen wegen Baugrundrisiken und vom Auftragnehmer nicht gesehenen Anforderungen an die Barrierefreiheit des Objekts.
100
Wohneinheiten
Team
Acht Anwälte, ein Aktenverständnis
Ronny Lohmann
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht
Projektverantwortlichkeit für komplexe General- und Totalunternehmerverträge
Christian Wiere
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Projektverantwortlichkeit für PPP-Vorhaben, Integrierte Projektabwicklung
Christian Schötzig
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht
Baubehinderung und Kündigung
René Gesse
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht
Planungs- und Ingenieurrecht
Stefan Didt
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Fachanwalt für Vergaberecht
Störung des Bauablaufs und Nachtragsmanagement, Kosten Bauzeitverlängerung
Daniel Schölzel
Rechtsanwalt
Vertragsgestaltung (GU, TU, ARGE, Bauträger, GMP - garantierter Maximalpreis)
Josephine Buchholz
Rechtsanwältin
Mängelstreitigkeiten von der Abnahme bis zur Ersatzvornahme.
Claus Forchhammer
Rechtsanwalt
Insolvenz von Baubeteiligten und Versicherung von Baurisiken
Standorte
Sechs Büros, bundesweite Mandate
Berlin
Pariser Platz 6 A
10117 Berlin
Bonn
Meckenheimer Allee 126
53115 Bonn
Frankfurt am Main
Kaiserhofstr. 16
60313 Frankfurt am Main
Leipzig
Lessingstraße 2
04109 Leipzig
Magdeburg
Hegelstrasse 39
39104 Magdeburg
München
Ganghoferstr. 68a
80339 München
Rechtsberatung anfragen
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und den Stand des Konflikts. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine erste Einordnung — vertraulich und unverbindlich.
Ihre Anfrage können Sie per Formular stellen, per Telefon oder E-Mail unter baurecht@abante.de.
☎ +49 228 76371 - 040
✉ baurecht@abante.de