ABANTE BAURECHT

Baurecht für Sie

Wir beraten im Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht und Bauträgerrecht. Für Sie übernehmen wir die Verhandlung, klären Haftung und Mängelgewährleistung oder bringen festgefahrene Projekte wieder in Gang.
Für Bauherren, Bau- und Handwerksunternehmen, Architekten und Ingenieure, private und öffentliche Auftraggeber.

Verhandlungen übernehmen

Mit Planern, Bauleitung und Gegenanwalt

Nachtrag rechnen

Anspruch, Preis, Nachweisführung

Fristen setzen

Bei Behinderung, Mängel und Abnahmen

Prozess führen

Beweisverfahren, Bausenat, Schiedsgericht

WAS WIR MACHEN

Baurecht beginnt nicht mit der Klage.

Die meisten Konflikte am Bau lassen sich lösen, ohne den Gerichtssaal zu betreten: mit einer klaren Forderung, der richtigen Frist und einer Verhandlung, die jemand führt, der die Rechtslage kennt.

Wir arbeiten deshalb zweigleisig. Im laufenden Projekt klären wir, was angeordnet, angezeigt und dokumentiert werden muss, damit weitergebaut wird. Parallel sichern wir die Beweislage für den Fall, dass verhandelt oder prozessiert werden muss. Kommt es dazu, führen wir das Verfahren selbst: dieselbe Akte, dieselben Anwälte.


Bauherren

Ihr Haus ist nicht fertig, die Abschlagsrechnung liegt aber vor. Wir holen die vereinbarte Leistung oder Ihr Geld zurück und begleiten Abnahme, Mängel und Nachträge.

Bauunternehmen und Planer

Sie haben gebaut und warten auf Ihr Geld. Wir setzen Nachträge und Schlussrechnungen durch und wehren unberechtigte Einbehalte und Vertragsstrafen ab.

Handwerks- und Fachbetriebe

Sie wollen öffentliche Aufträge gewinnen und dafür bezahlt werden. Wir prüfen Ausschreibung und Angebot vor der Abgabe und holen offene Vergütung ein.

Öffentliche Auftraggeber

Ihr Bauvorhaben muss vergabe- und zuwendungsrechtlich halten. Wir gestalten Verfahren und Bauverträge von Anfang an tragfähig, entscheiden Nachträge mit Ihnen und vertreten Sie vor Vergabekammer und Gericht.

FALLBEISPIELE

Sechs Situationen. Erkennen Sie Ihre wieder?

Typische Konfliktlagen aus Bauherren- und Auftragnehmersicht. Mit dem Heber, der in dieser Lage tatsächlich wirkt. Jeder Fall führt auf eine eigene Seite.

01 | Stillstand → Handlungsfähigkeit

Die Baustelle steht, und jeder zeigt auf den anderen

Seit Wochen geht auf der Baustelle nichts voran, und jeder Beteiligte sieht die Ursache bei einem anderen. Die wichtigere Frage ist nicht, wer später zahlt — sondern wie das Projekt jetzt weiterläuft, ohne dass Sie Ihre Rechtsposition verlieren.

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02 | Mangel → Verantwortlichkeit

Ein Mangel, drei Schuldzuweisungen

Der Unternehmer verweist auf die Planung, der Planer auf die Ausführung, und Sie stehen dazwischen, während Fristen laufen. Vor der ersten Reparatur muss geklärt sein, wer verantwortlich ist — sonst verlieren Sie mit dem Mangel auch den Beweis.

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03 | Zahlungsstreit → wirtschaftliche Handlungsfähigkeit

Fertig gebaut, nicht bezahlt, und niemand sagt Ihnen warum

Die Leistung ist erbracht, die Abnahme wird verweigert, und die Mängel bleiben pauschal. Wer die richtige Frist setzt, verschiebt die Beweislast und macht die Vergütung fällig.

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04 | Zahlungsstreit → wirtschaftliche Handlungsfähigkeit

Angeordnet, ausgeführt, und jetzt im Pauschalpreis enthalten?

Der Architekt hat es auf der Baustelle angeordnet, Ihr Monteur hat es ausgeführt, und jetzt soll alles im Pauschalpreis enthalten gewesen sein. Aus Protokollen, Mails und Bautagebüchern lässt sich mehr belegen, als es zunächst aussieht.

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05 | Eskalation → kontrolliertes weiteres Vorgehen

Der Vertrag trägt nicht mehr, und beide Seiten setzen Fristen

Beide Seiten haben Fristen gesetzt, und die Frage lautet nicht mehr, ob getrennt wird, sondern wie. Eine unwirksame Kündigung kostet regelmäßig mehr als der Streit, der ihr vorausging.

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06 | Zahlungsausfall → gesicherte Position

Ihr Vertragspartner wird zahlungsunfähig, und Sie erfahren es zuletzt

Die Abschlagszahlung kommt nicht, die Bauleitung geht nicht ans Telefon, und auf der Baustelle liegt noch Ihr Material. Was jetzt gesichert wird, entscheidet über die Quote — nach der Verfahrenseröffnung ist das Fenster zu.

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BEVOR ES SO WEIT KOMMT

Vertragsprüfung vor Unterschrift

Vertragsstrafe, Sicherheitseinbehalt, Zahlungsplan, Nachtragsregelung: Die Weichen für jeden späteren Streit werden vor Vertragsschluss gestellt. Eine Prüfung vorab kostet einen Bruchteil dessen, was sie später erspart.

Die dargestellten Fälle sind fiktive Beispiele typischer Konfliktlagen. Sie beschreiben keine konkreten Mandate; unsere realen Referenzen finden Sie unter Mandate.
Hinweis: keine Rechtsberatung.

Leistungen

Acht Felder, in denen wir täglich arbeiten

01

Bauvertragsrecht und VOB/B

Verträge, die halten: Risikoverteilung, AGB-Kontrolle, Nachunternehmerketten, Sicherheiten.

02

Nachträge und Mehrvergütung

Anspruchsgrundlage, Preisbildung, Nachweisführung — und die Abwehr unberechtigter Forderungen.

03

Bauzeit, Behinderung, Verzug

Bauzeitnachträge, Behinderungsanzeigen, Vertragsstrafen und Beschleunigungsmaßnahmen.

04

Mängel und Gewährleistung

Abnahme, Mängelrechte, Ersatzvornahme, Verjährung und Sicherheitseinbehalte.

05

Kündigung und Abrechnung

Beendigung aus wichtigem Grund, Leistungsstand, Schlussrechnung, Weiterbeauftragung, Insolvenz von Auftragnehmern.

06

Streitbeilegung und Prozess

Schlichtung, Adjudikation, Schiedsverfahren und Vertretung vor den Bausenaten.

07

Bauverträge

Vertragsgestaltung, Risikoverteilung, Rechtsdurchsetzung, Interessendurchsetzung, Nachtragsverhandlung.

08

Planungsverträge

Vertragsgestaltung, Risikoverteilung, Rechtsdurchsetzung, Interessendurchsetzung, Nachtragsverhandlung.

Mandate

Ausgewählte Verfahren, anonymisiert

Technische Gebäudeausrüstung

Geltendmachen von Werklohn

Geltendmachung von Werklohn nach freier Kündigung des Auftraggebers für ein auf technische Gebäudeausrüstung spezialisiertes deutschlandweit tätiges Unternehmen 1,2 Mio. €


1,2 Mio €

Streitwert

Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

Rechtliche Vertretung bei Gewährleistungs- und Regressansprüchen.

Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum für einen überregionalen Bauträger. Geltendmachung von Regressansprüchen gegen bauausführenden Auftragnehmer.


Bauträger

überregional

Baugrundrisiko | Abwehr von Nachträgen

Rechtliche Begleitung und Vertragserstellung

Erstellung eines rechtssicheren Generalunternehmervertrages, rechtliche Begleitung während der Vertragsdurchführung einer Wohnungsbaugesellschaft für ein Vorhaben zur Herstellung von ca. 100 Wohneinheiten. Abwehr von Nachträgen wegen Baugrundrisiken und vom Auftragnehmer nicht gesehenen Anforderungen an die Barrierefreiheit des Objekts.


100

Wohneinheiten

Team

Acht Anwälte, ein Aktenverständnis

RLohmann 300dpi

Ronny Lohmann

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht

Projektverantwortlichkeit für komplexe General- und Totalunternehmerverträge

CWiere 300dpi

Christian Wiere

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Projektverantwortlichkeit für PPP-Vorhaben, Integrierte Projektabwicklung

CSchoetzig 300dpi

Christian Schötzig

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht

Baubehinderung und Kündigung

RGesse 300dpi

René Gesse

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Vergaberecht

Planungs- und Ingenieurrecht

SDidt 300dpi

Stefan Didt

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Fachanwalt für Vergaberecht

Störung des Bauablaufs und Nachtragsmanagement, Kosten Bauzeitverlängerung

DSchoelzel 300dpi

Daniel Schölzel

Rechtsanwalt

Vertragsgestaltung (GU, TU, ARGE, Bauträger, GMP - garantierter Maximalpreis)

JBuchholz 300dpi

Josephine Buchholz

Rechtsanwältin

Mängelstreitigkeiten von der Abnahme bis zur Ersatzvornahme.

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Claus Forchhammer

Rechtsanwalt

Insolvenz von Baubeteiligten und Versicherung von Baurisiken

Standorte

Sechs Büros, bundesweite Mandate

Berlin

Pariser Platz 6 A
10117 Berlin

Bonn

Meckenheimer Allee 126
53115 Bonn

Frankfurt am Main

Kaiserhofstr. 16
60313 Frankfurt am Main

Leipzig

Lessingstraße 2
04109 Leipzig

Magdeburg

Hegelstrasse 39
39104 Magdeburg

München

Ganghoferstr. 68a
80339 München

2026 09 04 Standorte abante

Rechtsberatung anfragen

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und den Stand des Konflikts. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine erste Einordnung — vertraulich und unverbindlich.

Ihre Anfrage können Sie per Formular stellen, per Telefon oder E-Mail unter baurecht@abante.de.



☎ +49 228 76371 - 040

✉ baurecht@abante.de

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